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Anfrage: Strommarktöffnung. Teuerungsschub bei der Netznutzung

Geschäftsnummer:

08.1081

Eingereicht von:

Hutter Markus

Einreichungsdatum:

18.09.2008

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Strommarkt; Marktöffnung; Stromversorgung; Bundesrat; Netzinfrastruktur; Strommarktöffnung; Anlauf; Rappen; Sichere; Leistungsfähige; Marktöffnung; Branche; Preis; Kilowattstunde; Effiziente; Höhere; Abgeschrieben; Stromwirtschaft; Speziell; Amortisationen; Betrafen; Netzinfrastruktur; Sollen; Betragen; Systemdienstleistungen; Bundesrat; Viereinhalbfache; Abschreibungen; Beziffert; Stromkunden

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Eingereichter Text

1. Wenn es nach der Vorstellung der Netzbetreiber geht, sollen mit der Marktöffnung die Preise speziell im regulierten Bereich der Netze deutlich mehr ansteigen, als durch die Förderung der erneuerbaren Energien gerechtfertigt wäre. Welches ist der konkrete Mehrwert, den die Endkunden für den höheren Preis der Netznutzung erhalten?

2. Wie hoch ist der Wert der Netzinfrastruktur für die Stromversorgung:

a. Zu einem Referenzpunkt klar vor der Marktöffnung?

b. Aktuell zum Zeitpunkt der Neubewertung im Hinblick auf die Marktöffnung?

c. Gibt es signifikante Erweiterungen in der Netzinfrastruktur, die in den letzten Jahren gebaut worden sind, die eine höhere Bewertung rechtfertigen würden?

3. Lässt der Bundesrat zu, dass bereits vor der Marktöffnung abgeschriebene Anlagen im offenen Strommarkt auf Kosten der Endverbraucher nochmals abgeschrieben werden?

4. Beim ersten Anlauf zur Strommarktöffnung (EMG) wurden von der Stromwirtschaft spezielle Bestimmungen für die Abfederung von Verlusten durch nicht amortisierbare Investitionen (NAI) verlangt. Beim zweiten Anlauf, keine zehn Jahre später, sind die NAI verschwunden.

a. Betrafen diese NAI auch die Netzinfrastruktur?

b. Wer hat diese Amortisationen getätigt?

c. Wurden diese Abschreibungen letztlich von den Stromkunden bezahlt?

5. Beim ersten Anlauf zur Strommarktöffnung wurden die Systemdienstleistungen (SDL) mit 0,15 bis 0,2 Rappen pro Kilowattstunde beziffert. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass die SDL heute 0,9 Rappen pro Kilowattstunde betragen sollen, also das Viereinhalbfache?

6. Die Stromwirtschaft ist gemäss Artikel 15 Absatz 1 StromVG verpflichtet, für eine sichere, leistungsfähige und effiziente Stromversorgung zu sorgen. Nach eigenen Aussagen des Branchenverbandes soll die Branche eine "sichere, effiziente und preisgünstige Stromversorgung der Schweiz" gewährleisten. Wie stellt sich der Bundesrat zu der Tatsache, dass bei gleichbleibend sicherer und leistungsfähiger Versorgung nun mit hohen Netztarifen die wirtschaftliche Effizienz verschlechtert und damit eines der Ziele der Strommarktöffnung verfehlt wird?

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Weitere Informationen


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